Die Gemeinde informiert

Straßenführung im Bereich Buchenallee/Badberger Allee

13.08.2025

Aufgrund des Schulbeginns nach den Sommerferien am 14.08.2025 weißt die Gemeindeverwaltung daraufhin, dass sich die Straßenführung im Bereich Badberger Alle/ Buchenallee/ von-Boeselager-Platz wie folgt darstellt:

Die Badberger Allee ist als Straße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h deklariert. Die Buchenallee ist eine Spielstraße (Schrittgeschwindigkeit 4-6 km/h auch für Fahrräder) und somit eine untergeordnete Straße. Dieses bedeutet, dass Radfahrer/Fußgänger und PKWs,  die aus dem Bereich Buchenallee und den angrenzenden Straßen und Wohnparks in Richtung Grundschule/Kindergarten kommend, nicht vorfahrtberechtigt sind.

Es sollte darauf geachtet werden, dass Verkehrsteilnehmer auf der Badberger Allee weiterführend auf den von-Boeselager-Platz vorfahrtsberechtigt sind.

Weiter teilt die Gemeindeverwaltung mit, dass innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h gilt.

Eine ausreichende Beschilderung ist hier bereits vorhanden.

Straßenführung im Bereich Buchenallee/Badberger Allee