Auch Anträge für Kinder unter 18 möglich

Wichtige Information zu den Anträgen Erwerb Teilhaberschaft Verbrauchermarkt „Tante Enso“

20.04.2026

Die Anträge der Teilhaberschaft für Kinder unter 18 Jahre für den Verbrauchermarkt Tante Enso sind in Papierform einzureichen.

Es kann für jedes Kind ein Genossenschaftsanteil erworben werden, in dem das Papierformular für das jeweilige Kind ausgefüllt wird.

Es ist hier keine E-Mail zwingend notwendig. Dieses gilt ebenfalls bei dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen für ältere Mitbürger, die keine E-Mail Adresse besitzen.

Wichtig hierbei ist, dass der Antrag bei der Gemeindeverwaltung oder den Paten vor der Überweisung abgegeben wird, damit die Überweisung zugeordnet werden kann.

Bei der Überweisung bei der Bank ist die Angabe des Vor- und Zuname und der Ort „Eggermühlen“ wichtig. Von welchem Konto die Zahlung vorgenommen wird, ist unabhängig.

Bei der Beantragung der Karte zum Einkauf, ist die Angabe einer E-Mail Adresse zwingend notwendig.

Bitte informieren sie auch Nachbarn und ältere Mitbürger, die nicht die DorfApp und keinen Internetzugang haben.